Stand 10.11.09 Veröffentlicht Soziale Psychiatrie 1/10 Asmus Finzen Neuroleptika für Kinder? Ein Lehrstück
Vorbemerkung
Im Memorandum der Deutschen Gesel schaft für Psychiatrie zur Anwendung von
Antipsychotika vom September 2009 heißt es im Abschnitt »Psychopharmaka bei
»Die Verordnung von Antipsychotika bei Kindern und Jugendlichen steigt in
Deutschland und in anderen westlichen Ländern kontinuierlich an. Laut AOK stieg
vor al em die Verordnung von Risperidon von 2001 bis 2006 für 10 -15 jährige um
das 36 fache und für 15-20jährige um das 2,7 fache an. Der Verbrauch von Typika
blieb in diesem Zeitraum unverändert. «
Eine solche explosionsartige Steigerung der Abgabe von Medikamenten, die bei
Kindern und Jugendlichen nur mit al ergrößter Zurückhaltung gegeben werden
sol en, und einer strengen Indikationsstel ung unterliegen, ist - man kann es drehen
und wenden wie man will - ein Skandal. Die einzige wirkliche Indikation für
Neuroleptika bei Kindern besteht bei einer Psychose. Aber kindliche Psychosen sind
selten; und niemand kann uns weismachen, dass die Häufigkeit kindlicher
Psychosen in nur fünf Jahren um das sechsunddreißigfache (!) zugenommen haben
sol . Ausserdem gibt es kein Neuroleptikum, das in dieser Zeit eine Zulassung für
deren Behandlung erhalten hat. Was ist zwischen 2001 und 2006 also geschehen
also geschehen? Die Antwort ist einfach: bis 2003 gab es kein Neuroleptikum, dass
für die Behandlung von Kindern speziel zugelassen war; und das hatte gute Gründe:
Kindliche Psychosen sind so selten, dass sich kein Pharmaherstel er bereit fand, die
Mühen eines Zulassungsverfahrens einschliesslich der notwendigen klinischen
Studien für die Behandlung von Kindern auf sich zu nehmen.
Das wurde al gemein als Mangel empfunden. Denn es hatte notgedrungen dazu
geführt, dass psychosekranken Kinder auf dem Wege des so genannten Off-Label-
Gebrauchs mit Neuroleptika behandelt werden mussten. Das wurde lange Zeit
toleriert. Aber die Off-Label-Verwendung von Medikamenten geriet zunehmend in
Verruf. Der Off-Label-Gebrauch ist zwar nach wie vor nicht verboten. Der Arzt darf
die Medikamente nach gründlicher Risiko-Nutzen-Abwägung im Rahmen seiner sog.
Kurierfreiheit zwar einsetzen. Aber er wird mit dem Haftungsrisiko al ein gelassen. -
Und die Kosten werden nicht mehr von den Krankenkassen erstattet. Gerade von
pharmakritischer Seite wurde und wird deshalb immer wieder gefordert, dass die
Arzneimitteherstel er verpflichtet werden müssen, die Voraussetzungen für eine
möglichst risikoarme Medikamentenbehandlung bei Kindern zu schaffen.
Deshalb wurde es von vielen Seiten begrüßt, als sich einzelne Herstel er von
Psychopharmaka dazu bereit fanden. Bei den Neuroleptika war das die Firma
Janssen-Cilag, die Mitte der 90er Jahre mit dem Risperidon (Risperdal) das erste
Neuroleptikum der zweiten Generation, ein so genanntes Atypikum, auf den Markt
gebracht hatte. Im Januar 2004 teilte die Firma zahlreichen Ärzten in einem
»Es freut uns, Sie über folgende Indikationserweiterung von Risperdal (Risperidon) aufmerksam zu machen: Risperdal ist indiziert zur symptomatischen Behandlung von Störungen des Sozialverhaltens, Oppositionel en Trotzverhaltens oder anderem sozial störenden Verhalten bei Kindern (ab fünf Jahren), Jugendlichen…“
Zwei Jahre später erreichte uns eine weitere – zumindest aus Sicht des Herstel ers -
freudige Botschaft: »Risperdal ist seit April 2006 als einziges atypisches Antipsychotikum zur symptomatischen Behandlung bei autistischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen ab fünf Jahren zugelassen und wurde umfassend in dieser Indikation untersucht. In klinischen Studien bei Kindern und Jugendlichen mit autistischer Störung zeigte Risperdal nach acht Wochen im Vergleich zu Placebo eine signifikante Verbesserung auf Eine Langzeituntersuchung zeigte über sechs Monate anhaltende Effekte auf Verhaltensstörungen bei optimistischen Kindern und Jugendlichen. « Risperidon für Kinder - ein Durchbruch? Oder Bauernfängerei?
Ganz offensichtlich hat sich Janssen-Cilag vorbildlich verhalten - zumindest auf den
ersten Blick. Die Firma ist einer lange gehegten Forderung der Ärzte
nachgekommen. Was wil man mehr? Aber Vorsicht, wir sol ten nicht zu früh jubeln.
Wir sol ten genauer hinschauen, wofür die Substanz zugelassen ist. Liest man die
beiden Schreiben etwas genauer, fäl t auf, dass die Indikation »kindliche Psychosen«
nicht auftaucht. Gewiss, ein Medikament, das generel für Störungen bei Kindern ab
fünf zugelassen ist, kann man mutmasslich ohne erhöhtes Risiko auch bei der
Indikation einsetzen, für die diese einzig sinnvol ist. Aber die Zulassung dafür fehlt
Zugelassen ist es zur »symptomatischen Behandlung bei autistischen Störungen. «.
Aber Autismus ist keine Psychose, auch wenn er mit psychotischen Symptomen
einhergehen kann. Dann mag eine Neuroleptika-Behandlung sinnvol sein. Aber nur
dann. Wenn es heisst, eine Langzeituntersuchung habe über sechs Monate
anhaltende Effekte auf »Verhaltensstörungen« gezeigt, müssen die Alarmglocken
schril en. Sind Neuroleptika mit ihren bekannten unerwünschten Wirkungen,
insbesondere bei Langzeitbehandlungen, dafür wirklich die richtigen Medikamente
bei Verhaltensstörungen? Gibt es keine vernünftigen Alternativen?
Noch problematischer ist der Neuroleptika-Einsatz bei der Behandlung von so
genannten Störungen des Sozialverhaltens, von oppositionel em Trotzverhalten oder
»anderem sozial störendem Verhalten bei Kindern (ab fünf Jahren). « Dabei kann
man nicht einmal ins Feld führen, dass solche Störungen gelegentlich mit
psychotischen Symptomen einhergehen. Man sol »sozial störendes« Verhalten bei
Kindern ab fünf Jahren tatsächlich mit Neuroleptika behandeln - und das vermutlich
über lange Zeit, weil »störendes Verhalten« in der Regel nun einmal eine Weile
andauert? darf man das? Was verbirgt sich überhaupt hinter diesen scheinbar
Überprüfen mir das einmal am Beispiel der Diagnosekriterien für die »Störung mit
oppositionel em Trotzverhalten« (313.81) im DSM IV, dem diagnostischen und
statistischen Manual psychischer Störungen der Amerikanischen Psychiatrischen
Gesel schaft (F91.3 ICD 10). Danach handelt es sich um
»ein mindestens sechs Monate anhaltendes Muster von negativistischem, feindseligem und trotzigen trotzigem Verhalten, wobei vier oder mehr der folgenden 2. streitet sich häufig mit Erwachsenen, 3. widersetzt sich häufig aktiv den Anweisungen oder Regeln von Erwachsenen oder weigert sich, wie sie zu befolgen, 4. verärgert andere häufig absichtlich 5. schiebt häufig die Schuld für eigene Fehler oder eigenes Fehlverhalten auf 6. ist häufig empfindlich oder lässt sich von anderen leicht verärgern, 7. ist häufig wütend und beleidigt 8. ist häufig boshaft und nachtragend. Beachte: ein Kriterium gilt nur dann als erfül t, wenn das Verhalten häufiger auftritt, ist typischerweise bei Personen vergleichbaren Alters und Entwicklungsniveaus
Das sol man also mit Neuroleptika behandelten. Viel vager kann man eine
psychiatrische Diagnose wohl nicht umreißen. Es gibt wohl kaum ein Kind, das nicht
einige der hier recht ungenau beschriebenen Verhaltensweisen im Alter zwischen
drei und 12 Jahren aufweist. Aber liegt dann eine psychische Störung vor, die der
Medikamentenbehandlung bedarf? Sind das nicht Verhaltensformen, die genauso
gut in eine gesunde Entwicklung passen, die ja nie krisen- und störungsfrei verläuft?
Liegt nicht al enfal s ein Erziehungsproblem vor?
Nach der Einführung von DSM IV (und ICD 10) wurde diskutiert, ob die
Klassifikatoren überhaupt eine Krankheitsdiagnose im Sinn hatten, als sie diese
Diagnoseziffer einführten. Es gibt ernstzunehmende Kritiker, die davon überzeugt
sind, dass es sich dabei nicht um eine Diagnose sondern um eine Abrechnungsziffer
für Kinder- und Jugendpsychiater handelt, die besorgten Eltern die erfreuliche
Mitteilung machen können, ihr Kind sei nicht krank, die dann aber vor dem Dilemma
stehen, eine Rechnung stel en zu müssen; und dafür bedarf es heutzutage eben
einer Ziffer. Die Diagnose »gesund« sei dafür nicht besonders geeignet.
Das Muster ist bekannt: man kreiert eine Krankheit beziehungsweise eine Diagnose
und entwickelt das geeignete Medikament dagegen (oder umgekehrt). Gelungen ist
das bei der sozialen Phobie. Gescheitert ist es beim so genannten »Sisi-Syndrom“
und dem posttraumatischen Verbitterungs-Syndrom - das eine als angebliche
Sonderform der Depression, das andere als Sonderform des posttraumatischen
Risperidon für Kinder - ein Lehrstück
Es ist nichts gut als der gute Wil e, schreibt Kant. Aber der gute Wil e al ein ist nicht
al tagstauglich. Es ist gut und richtig, zu fordern, dass Medikamente, die Kindern
verabreicht werden, auch für sie zugelassen sein sol ten - al dings nicht als
Generalabsolution! Es gibt aber auch gute Gründe, solche Medikamente nicht
Zulassungsverfahren zu unterwerfen, für die kontrol ierte klinische Studien an mehr
Kindern durchgeführt werden müssten, als daran erkranken. Das aber wäre bei
kindlichen Psychosen der Fal . Und das ist m.E. der Grund dafür, dass Risperidon
zwar für den Einsatz bei Kindern zugelassen worden ist, nicht aber für die einzige
Indikation, für die es benötigt wird. In der Produktinformation im Schweizer
Arzneimittelkompedium (Stand 2007) heisst es immerhin, für Kinder unter 15 Jahren
Insofern ist die Risperidon-Geschichte ein Lehrstück. Dass der Umsatz dieses
Medikamentes sich seit der Zulassung für meines Erachtens überflüssige
Indikationen in den Jahren 2003 Jahre 2006 exponentiel vermehrt hat, hat
vermutlich nicht einmal der Herstel er vorausgesehen. Aber das ist wirtschaftlich
gesehen Kleinkram. Warum wohl an der Herstel er den immensen Aufwand einer
Indikationsausweitung auf Kinder und Jugendliche kurz vor Ablauf des
Patentschutzes auf sich genommen? Die Antwort ist nahe liegend: Solche
Indikationsausweitungen führen in den USA zu Verlängerung des Patentschutzes um
jeweils sechs Monate. Bei mehreren Mil iarden Umsatz im Jahr ist das nicht nichts.
Viel eicht ist das des Rätsels Lösung. Und viel eicht sol ten wir darüber nachdenken,
ob es nicht nebenwirkungsärmere Wege gibt, die Arzneimittelsicherheit bei Kindern
Weitere Informationen: Psychiatrie-Nussknacker.de/Themen/Risperidon-Info.html
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