Medikamentöse freiheitsbeschränkung aus sicht des facharztes für psychiatrie
Zusammenfassung des Referats von Hrn. Prim. Dr. Rainer Gross anlässlich der Fortbildungsveranstaltungen der NÖ Landesakademie zum Thema „Medikamentöse Freiheitsbeschränkungen“ am 9. 11.2011 in St. Pölten und am 17.11.2011 in Bad Vöslau. ___________________________________________________________________________
Medikation und/als Freiheitsbeschränkung bei HeimbewohnerInnen A) Allgemeines zur medikamentösen Therapie älterer PatientInnen
In der Theorie sollten alle Medikamente – speziell aber Psychopharmaka – bei älteren
PatientInnen besonders vorsichtig und zurückhaltend eingesetzt werden, weil ja die
Medikamentenwirkung durch eine oft bereits altersgemäß verminderte Abbauleistung sowohl
verlängert als auch intensiviert werden kann! (Dies gilt sowohl für Abbau durch die Leber als
auch durch die Niere verlängerte Halbwertszeiten!)
Aus diesen Gründen erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von
Nebenwirkungen (speziell anticholinerger1 Nebenwirkungen und auch extrapyramidaler2
Symptomatik) im Vergleich zu jüngeren PatientInnen. Speziell beim Einsatz von mehreren
Psychopharmaka oder aber von Psychopharmaka und gleichzeitig verabreichten
Medikamenten zur Behandlung der somatischen Erkrankung des Alters sind die Interaktionen
z.B. bei fünf oder mehr gleichzeitig verschriebenen Medikamenten kaum mehr wirklich
Nachdem aber in der Gerontologie – noch mehr in der Geronto-Psychiatrie – Multimorbidität
der Regelfall ist, sehen wir leider auch medikamentöse Polypragmasie als Regelfall!3
1 Anticholinerge NW: Sehr oft Mundtrockenheit, oft verminderte Darmmotilität, Harnverhaltung, Tachykardie, Schwitzen, Blutdruckabfall 2 „Extrapyramidale“ NW: „Parkinsonoid“ (Rigor, Tremor, Akinesie), subjektiv oft quälend: Akathisie, nach Jahren oft Dyskinesien
Aufgrund der oben geschilderten vermehrten Risken ist zwar Vorsicht bei medikamentöser
Therapie im Alter durchaus geboten, allerdings sollte man sehr wohl trotzdem bei Indikation
eine medikamentöse Therapie versuchen und nicht unterlassen nach dem Motto: „Das ist halt
so im Alter!“ Dies gilt besonders für die Therapie der so häufigen Depression im Alter!
Das Motto daher: Start low, go slow – but go! Zur Polypragmasie
Sie alle kennen die berühmten „Latten” von gleichzeitig verschriebenen Medikamenten, die
speziell bei den Angehörigen, oft aber auch beim Pflegepersonal und bei den Ärzten den
Reflex auslösen: „Das kann ja nicht gesund sein…“ Meist ist eine große Anzahl von parallel
verschriebenen Medikamenten, oft genug auch von parallel verschriebenen Medikamenten
aus derselben Stoffklasse nicht so sehr Ausdruck von Achtlosigkeit oder therapeutischer
Übereifrigkeit seitens der verschreibenden ÄrztInnen, sondern vielmehr Ausdruck einer über
die Jahre gewachsenen Hilflosigkeit: Ein Medikament, das vor Jahren bei einer akuten Krise
gut geholfen hat, wird einfach beibehalten (im Sinne von „Wenn’s ihm endlich besser geht,
nur nicht absetzen…“). Bei der nächsten auftretenden Krise kommt dann ein neues
Medikament hinzu – und bleibt ebenfalls die nächsten Jahre aufrecht. Nach mehreren Jahren
sehen wir dann ein Wachstum der Medikamentenliste im Sinne von „medikamentösen
Jahresringen“ wie bei den Bäumen – und eine sehr große Vorsicht bezüglich Reduktion,
Absetzversuch etc. Vor allem deshalb, weil ja nun niemand mehr wissen kann, welches z.B.
von drei verschiedenen Neuroleptika/Antipsychotika das Wirksame ist bzw. ob Patient noch
gleichzeitig ein Dominal und ein Xanor braucht bzw. wie sich das alles mit den
Medikamenten gegen Diabetes, Hypertonie etc. verträgt…
Dies alles noch dadurch erschwert, dass:
A) die verschreibenden Ärzte oft wenig bis keinen Kontakt miteinander haben bzw.
pflegen (evtl. auch nicht die beiden „parallel behandelnden“ praktischen Ärzte im
B) viele Patienten zwar jahrelang zahlreiche Psychopharmaka einnehmen, jedoch seit
Jahren bis schlimmstenfalls Jahrzehnten keinen Facharzt für Psychiatrie mehr gesehen
Nur Zyniker könnten einwenden, dass dies für sehr viele jüngere PatientInnen im ambulanten
Bereich genauso gilt… Bekanntlich werden ja mehr als 90 Prozent aller Psychopharmaka in
Österreich von nicht-psychiatrischen Ärzten verschrieben! Nach einer schon älteren Studie
aus 2001 erhalten mehr als 60 Prozent der BewohnerInnen von Pflegeheimen
Psychopharmaka, allerdings werden nur 11 Prozent der Pflegeheim-BewohnerInnen
regelmäßig von psychiatrischen FachärztInnen betreut.
Schon die bisher geschilderten Schwierigkeiten bezüglich medikamentöser Therapie der
HeimbewohnerInnen machen die Aufgabe schwer genug. Nun aber kommt durch das
Heimaufenthaltsgesetz noch die „juristische Ebene“ hinzu: Dies hat nach Inkrafttreten des
Gesetzes bei vielen Pflegepersonen, aber auch ÄrztInnen im Heimbereich zu der
Überzeugung geführt, dass sie jetzt „überhaupt nicht mehr medikamentös sedieren“ dürfen,
jedoch auch sonst keine Beschränkungen mehr durchführen dürften – wie solle das alles
Durch die Informationsarbeit der HeimbewohnervertreterInnen wissen jetzt wahrscheinlich
A) Freiheitsbeschränkungen sehr wohl weiterhin möglich und erlaubt sind – sie müssen
allerdings als solche gemeldet werden und anschließend erfolgt eine Überprüfung
durch den Heimbewohner-Vertreter oder es wird aber im Rahmen einer Tagsatzung
vom Gericht über die Zulässigkeit entschieden!
B) die Frage, inwieweit die Gabe eines Medikamentes eine Freiheitsbeschränkung
darstellt, im Wesentlichen immer eine Einzelfall-Entscheidung darstellen wird: In den
allermeisten Fällen aber wird entscheidend sein, wie weit Pflegepersonal und
ÄrztInnen fähig und bereit sind, die Gründe für diese Medikation so darzulegen und
zu dokumentieren, dass auch medizinische Laien sie nachvollziehen können!
Dabei wird immer auch mitentscheidend sein, was das primäre Therapieziel ist, das
durch die Medikation erreicht werden soll und was demgegenüber als
„schlimmstenfalls unvermeidliche oder in Kauf zu nehmende“ Nebenwirkung zu
betrachten wäre. Dies alles wird natürlich dann noch viel schwerer zu beurteilen, wenn
mit den Bewohnerinnen/PatientInnen kein Gespräch auf Realitätsebene bezüglich ihrer
Symptomatik und auch ihres Leidensdruckes mehr möglich ist.
Komplizierend kommt hinzu, dass speziell im geronto-psychiatrischen Bereich sehr
oft nur Symptome behandelt werden können – noch ohne sicheres Wissen um ihre
Ätiologie! (Beispiel: Depressiv-ängstliches Zustandsbild bei …??)
Die häufigsten F-Diagnosen im Heimbereich:
Demenz + BPSD (Behavioral and Psychological Symptoms of Dementia)
Inklusive Depression bei beginnender Demenz oder aber Depression + Demenz
Psychotische Symptomatik (insbesondere mit wahnhaft-paranoidem Erleben
Potentiell sedierende Medikamenten-Gruppen
1. „Klassische“ bzw. „typische“ Neuroleptika/Antipsychotika
2. Neue bzw. „atypische“ Neuroleptika/Antipsychotika 3. Antidepressiva 4. Tranquilizer/Benzodiazepine
Prinzipiell vor allem mehr Zeit, d. h. praktisch: Mehr Personal!
Dies wird es natürlich in absehbarer Zeit aufgrund des bekannten Kostendrucks nicht geben
(trotz der Lippenbekenntnisse von PolitikerInnen speziell vor den Wahlen und speziell vor
Trotzdem würde ich dringend empfehlen, mehr Zeit für den interprofessionellen Austausch z.
B. im Rahmen von Fallbesprechungen zu verwenden (Heimärztin + Pflegepersonal + evtl.
Gemeinsam ist es sicher leichter, zu neuen und evtl. erfolgreicheren Strategien im Umgang
mit einem Patienten und einer für diesen leidvollen – aber auch im Tagesablauf störenden –
Symptomatik zu kommen: Idealerweise könnten auch Vereinbarungen bzw. Therapieziele
schriftlich niedergelegt werden – inklusive Vereinbarungen, wann der Erfolg kontrolliert wird
bzw. worin die überhaupt Erfolgskriterien bestehen sollten!
In manchen Fällen kann es auch sicher hilfreich sein, die lokal zuständige
sozialpsychiatrische Ambulanz „konsiliariter“ anzurufen – in Einzelfällen auch Patienten evtl.
dort vorzustellen! (Diese Aussage im vollen Bewusstsein, dass meine KollegInnen an den
Fachabteilungen mich dafür nicht lieben werden – auch nicht die KollegInnen an der eigenen
Abteilung…) Leider gibt es ja außerhalb von Mauer-Öhling keine geronto-psychiatrischen
Abteilungen mehr [auch dort offiziell „LPH“ und nicht mehr Spitalsabteilung
billiger!]. Sehr wohl aber gibt es zunehmend geronto-psychiatrische PatientInnen, die wir nun
im Rahmen unserer ohnehin bettenmäßig sehr spärlich bemessenen Allgemein-Psychiatrien
behandeln müssen – und dementsprechend oft auch sehr schnell wieder ins Heim
BewohnerInnen/PatientInnen im Heim und an der Spitalsabteilung später gerne mehr.)
Insgesamt bleibt die Dokumentation bezüglich Indikation von Psychopharmaka bei
HeimbewohnerInnen im Umgang mit HeimbewohnervertreterInnen und Gericht sicher
zentral: Im schlimmsten Fall wird eine Medikamentengabe in einem sehr um seine
BewohnerInnen bemühten Heim ohne adäquate Dokumentation bei der Tagsatzung seitens
Gericht wohl eher als unzulässig beurteilt werden als umgekehrt eine Medikamentengabe in
einem um seine BewohnerInnen nicht so engagierten Heim, das aber jegliche Medikation und
ihre Notwendigkeit sorgfältigst dokumentiert hat!
Noch ein Stichwort zum „Bewusstsein“ unsererseits bezüglich Freiheitseinschränkung:
Die allermeisten von uns werden sich für den Fall, dass die eigenen Eltern oder später wir
selbst der Pflege in einem Heim bedürfen, wahrscheinlich wünschen, nicht übermäßig bzw.
ohne ausreichende Indikation in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt zu werden. Dies
scheint völlig klar – entspricht unserem Bewusstsein als auf unsere Rechte bedachte
Demgegenüber aber steht unsere Erfahrung im pflegerischen bzw. ärztlichen Alltag, dass es
„ohne Sedierung oft nicht geht“. Dabei müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass der
Vertrauensvorschuss4, den helfende Berufe wie Ärzte oder Krankenpflege früher ungefragt
von Patienten und Angehörigen erhalten haben, deutlich gesunken ist: Wir müssen
zumindestens fähig und bereit sein, die Gründe unseres Handelns unseren PatientInnen, deren
Angehörigen – und eben auch den oft ungeliebten „Kontrolloren“ gegenüber zu erläutern.
(Dies bedeutet auch, dass die Versicherung, dass doch alles nur zum Wohle des Patienten
stattfinde, nicht mehr ausreichend sein wird!)
Die Priorität der Rechtsgüter hat sich eindeutig geändert von „Salus suprema lex“ (also der
Gesundheit als oberstem zu schützendem Rechtsgut) zu „Voluntas suprema lex“ (also den
persönlichen Freiheiten des Patienten als höchstem Rechtsgut – inklusive seiner
4 Früher gestanden Juristen den helfenden Berufen in ihrer Beziehung zu den PatientInnen ein
„besonderes Gewaltverhältnis“ zu in etwa analog der Rolle von Eltern gegenüber ihren Kindern…
Übersicht der Medikamentenwirkungen
Neuroleptika Antidepressiva Tranquilizer
Heimbewohner-VertreterInnen werden oft nachfragen bei:
1. Benzodiazepinmedikation über mehrere Monate ohne Versuch der Dosis-Reduktion
2. Langzeit-Therapie mit „klassischen“ Neuroleptika (wie Haldol, Cisordinol, Fluanxol
etc. – speziell bei Verabreichung in Depot-Form)
3. Langzeit-Medikation mit niedrig potenten „klassischen“ Neuroleptika (wie Dominal,
Truxal, Nozinan, Buronil – speziell tagsüber ohne eindeutig nachvollziehbare
4. Medikation mit zwei (oder noch mehr) Neuroleptika gleichzeitig
5. „Chronische“ Bedarfsmedikation (die de facto fast jede Nacht verabreicht wird)
In all diesen Fällen sollte die medizinische Indikation für diese Medikation (und auch für ihre
Dauer bzw. die Dosishöhe) in der Dokumentation vorliegen – und zumindest alle paar Monate
BPSD (Behavioral and Psychological Symptoms of Dementia) Oder: Der Alltag im LPH…
Alle im Geronto-Bereich Tätigen wissen, dass weniger das Ausmaß der kognitiven Defizite
als vielmehr das Ausmaß von BPSD-Symptomatik primär darüber entscheidet, wie lange
ältere PatientInnen daheim gepflegt werden können bzw. ab wann sie „heimpflichtig“ werden.
Das Klientel der Heime hat sich ja in den letzten 30 Jahren massiv dahingehend verändert,
dass die früher doch zahlreichen nicht dementen (bzw. kaum dementen) und körperlich noch
einigermaßen gesunden bzw. bewegungsfähigen PatientInnen deutlich weniger wurden – weil
diese nunmehr in großem Ausmaß noch daheim gepflegt werden können bzw. sich tlw. mit
24-Stunden-Pflege selbst versorgen (lassen) können.
Demgegenüber sind die „typischen“ HeimbewohnerInnen jetzt in viel höherem Ausmaß
sowohl körperlich krank (meist multimorbid) als auch dement inklusive BPSD!
Dementsprechend der pflegerische und betreuerische Aufwand massiv erhöht – bei weniger
Das Konstrukt BPSD ist prinzipiell so weit gefasst, dass jegliche Symptomatik im Rahmen
einer Demenz (abgesehen eben von den kognitiven Symptomen) darunter subsumiert werden
kann: Dies gilt für psychotische Symptomatik, delirant-agitierte Zustandsbilder, Impuls- und
Affektdurchbrüche (inklusive oder exklusive tätlicher Aggression) ebenso wie für depressive
Symptomatik, Angstsymptomatik, Schlafstörung!
Logischerweise sagt dann die „Diagnose“ BPSD noch nichts über eine sinnvolle Medikation
aus! Behandelt werden eben (sinnvollerweise) die jeweiligen aktuellen Symptome – und diese
können z.B. sowohl massive Antriebssteigerung als auch Antriebshemmung bedeuten, ebenso
massive Schlafstörung als auch das Gegenteil!
Sie bemerken bereits: Es macht für die allfällige Einschätzung einer medikamentösen
Freiheitsbeschränkung einen Unterschied, ob die Diagnose lautet „Altersdemenz inklusive
Schlafstörung und Angstsymptomatik“ oder aber „BPSD“!
Unabhängig von der Diagnose ist immer zu unterscheiden zwischen kurzfristigen und
längerfristigen therapeutischen Maßnahmen. (Dies gilt für eine allfällig nötige Fixierung
ebenso wie für Medikation – ist aber vielen MitarbeiterInnen bezüglich Medikation nicht
Ausgehend von dieser prinzipiellen Unterscheidung muss man leider feststellen, dass die
meisten kurzfristig durchaus wirksamen Medikamente (z.B. gegen Aggressionsdurchbrüche,
aber auch gegen Unruhe, Angst und Schlaflosigkeit) nicht einfach als Langzeitmedikation
„weiter verordnet“ werden können, dass es aber leider so gut wie kein wirksames
Medikament gibt, das längerfristig ohne häufige bzw. fast durchschnittlich zu erwartende
Dementsprechend ist die konkrete Medikation nur nach individueller Symptomatik und
ebenso individueller „Kosten-Nutzen-Abwägung“ zu verschreiben – und vor allem in ihrem
Verlauf zu beobachten! Entscheidende Frage dabei: Ist dieses Medikament in dieser
Dosierung wirklich (immer noch) das „gelindeste Mittel“ sowohl zur Linderung der
Symptomatik als auch zur „Gefahrenabwehr“?
Je weniger ein Gespräch auf Realitätsebene mit den betroffenen HeimbewohnerInnen möglich
ist, desto wichtiger wird eine Einschätzung des durch die Symptomatik verursachten
Leidensdrucks seitens Personal (die natürlich immer nur eine sowohl durch Erfahrung als
auch durch Empathie geleitete Annahme sein kann – mag sie nun vom Pflegepersonal, vom
praktischen Arzt oder vom Facharzt für Psychiatrie stammen!)
Daher gibt es leider kein „Allheilmittel“ gegen BPSD-Symptomatik bzw. kein sowohl hoch
wirksames als auch praktisch nebenwirkungsfreies Medikament! (Dies gilt leider auch für die
vor einigen Jahren so massiv dafür beworbenen atypischen Neuroleptika – Risperdal z.B. ist
für diese Indikation zugelassen und sicher auch ziemlich gut wirksam, allerdings meist erst
nach einigen Wochen und mit individuell sehr unterschiedlichem Ausmaß an Sedierung von
massiver Sedierung bis zur Antriebssteigerung…)
BPSD: Symptome und Therapiemöglichkeiten Psychotische Symptome Delirant-Agitiertes Wutausbrüche ohne Depressive Symptome Schlafstörung ohne Agitation Schlaflosigkeit mit Agitation Wann stellt eine Medikation eine Freiheitsbeschränkung dar?
Abgesehen von gar nicht so wenigen „somatischen“ Medikamenten, die eine deutliche
Beruhigung bis Sedierung hervorrufen können (z.B. Betablocker in höherer Dosierung),
sprechen wir in diesem Zusammenhang meist von Psychopharmaka:
Von den Psychopharmaka-Stoffgruppen wiederum sind einige im Geronto-Bereich häufig
verabreichte Medikamente eindeutig nicht sedierend, daher nicht bewegungseinschränkend,
stellen daher keine Freiheitseinschränkung dar! (Vor allem „Antidementiva“, in den
allermeisten Fällen auch Phasenprophylaktika bzw. Antiepileptika wie z.B. Quilonorm,
Tegretol, Neurotop, Trileptal, Convulex, Depakine, Lamictal, Topamax und Lyrica.)
Die Frage der Freiheitsbeschränkung stellt sich im Wesentlichen für folgende Stoffgruppen:
A) Neuroleptika
Bekanntlich Unterschied zwischen typischen (alten bzw. „klassischen“) Neuroleptika
und atypischen (neuen) Neuroleptika, bei den typischen wiederum Unterschied
zwischen hoch und niedrig potenten NL. „Hochpotente“ Neuroleptika bzw. atypische
Neuroleptika werden (allerdings keinesfalls ausschließlich) eingesetzt zur Behandlung
von psychotischen Zustandsbildern inklusive „produktiver Symptomatik“ wie
Wahnideen und/oder Halluzinationen. Wenn es also primär darum geht, diese „Plus-
Symptomatik“ der Wahnideen oder Halluzinationen zu behandeln, kann man eine
gleichzeitig eintretende Sedierung als Nebenwirkung akzeptieren – wenn zumindest
Dies kann man aber sicher nicht bei Verabreichung „niedrigpotenter“ alter
Neuroleptika (wie Truxal, Dominal, Buronil etc.) argumentieren, weil bei deren
Wirkung die Sedierung im Vordergrund steht, die „antiproduktive“ Wirkung hingegen
nur schwach ausgeprägt ist. Allerdings stellt sich die Frage der medikamentösen
Alternative auch Tranquilizer hier nicht prinzipiell zu empfehlen.
Als erstes Medikament zugelassen „zur Behandlung von BPSD“ wurde Risperdal,
wobei von den ÄrztInnen in den ersten Jahren des Gebrauchs oft beklagt wurde, dass
es eben keine sedierende Wirkung habe! (Allerdings dahingehend sehr
Berichte – große individuelle Unterschiede.)
So gut wie keine Sedierung durch Abilify und Solian, doch spürbare Sedierung durch
Zeldox, Zyprexa und (speziell) Seroquel. [Seroquel wiederum wegen mangelnder
Leponex wirkt ebenfalls deutlich sedierend, ist aber als Atypikum nur ein „letzter
Ausweg“ (wegen der seltenen, aber lebensgefährlichen
B) Antidepressiva
Hier kennen wir sowohl antriebsneutrale, antriebssteigernde, aber auch sedierende
Antidepressiva. Bei den neutralen bis antriebssteigernden SSRI, SNRI und NARI wird
man nicht von einer freiheitsbeschränkenden Wirkung ausgehen. (Dies gilt für
Floxyfral, Seropram, Seroxat, Gladem, Cipralex, Efectin, Cymbalta und Edronax
Sehr wohl potentiell sedierend und im Geronto-Bereich häufig verwendet Mirtazapin
(Remeron, Mirtabene etc.) sowie Trazodon (Trittico): Hier muss sorgfältig abgewogen
werden, wie weit die (hoffentlich erfolgreiche) Behandlung der Grunderkrankung von
Depression, Angsterkrankung (oder auch Angst + Depression in gemischter
Sedierung aufwiegt bzw. im Nutzen überwiegt!
C) Tranquilizer
Alle Tranquilizer wirken auch sedierend (daneben vor allem angstlösend, affekt-
distanzierend und muskelrelaxierend). Dementsprechend kann man bei einer Akut-
Behandlung von Angstattacken, Panikattacken etc. davon ausgehen, dass hier primär
die Grunderkrankung (Angsterkrankung) behandelt wird und die Sedierung eine zur
Behandlung dieser Grunderkrankung oft fast gewünschte Nebenwirkung darstellt!
Dementsprechend würde nach meiner Einschätzung nicht primär eine medikamentöse
Dies alles ist viel leichter zu entscheiden bzw. die Diagnose „Angsterkrankung“
verlässlicher zu stellen, wenn die Betroffenen ihrer Angst auch verbal Ausdruck geben
Wenn umgekehrt aber über längere Zeiträume und speziell auch tagsüber Tranquilizer
im Regelfall verschrieben werden, sollte man die Frage der medikamentösen
Freiheitseinschränkung sehr wohl ernstlich prüfen! (Speziell bei Tranquilizern auch
extrem große individuelle Wirkungsunterschiede und auch eine sehr deutliche Dosis-
Entscheidender Passus des Gesetzes (für alle Medikamente):
Wenn ein Medikament primär/unmittelbar „zum Zweck der Bewegungsdämpfung“ verordnet
wird (bei Symptomen einer psychischen Erkrankung mit Bewegungsüberschuss), dann liegt
eine medikamentöse Freiheitsbeschränkung vor!
Siehe die vielfältigen Symptome bei BPSD (Agitiertheit, Aggressionsdurchbruch,
motorische Unruhe, frontale Enthemmung etc. etc.)
Im Gegensatz dazu allerdings liegt keine medikamentöse Freiheitsbeschränkung vor, wenn bei
Behandlung einer psychischen Grunderkrankung wie z. B. Depression, Angststörung oder
produktive Psychose die Dämpfung bzw. Bewegungseinschränkung eine „unvermeidliche
bewegungsdämpfende Nebenwirkung“ darstellt!
Trotz aller Bemühungen werden weder Sie im Heimbereich noch wir in der Psychiatrie in
Zukunft ohne jegliche Beschränkungen auskommen. Es bleibt ein Spannungsbereich
zwischen Anspruch und Wirklichkeit, den ich abschließend in zwei Kernsätzen
zusammenfassen möchte – vielleicht auch als Basis für die Diskussion:
Kein Pflegeheim wird in Zukunft bei allen BewohnerInnen durchgehend ohne jegliche Beschränkung auskommen können! Jedes Pflegeheim sollte bei allen BewohnerInnen immer versuchen, ohne Beschränkungen auszukommen!
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Influence of acupuncture stimulation on pregnancy rates for women undergoing embryo transfer Caroline Smith, Ph.D., a Meaghan Coyle, B.Hlth.Sc. (Acup.), b and Robert J. Norman, M.D. c,da School of Health Science, The University of South Australia; b Department of Obstetrics and Gynecology, The University ofAdelaide; c Research Centre for Reproductive Health, The Queen Elizabeth Hospital, Un