1x1 der tierversicherung zu kontamination durch schadstoffe

1X1 DER TIERVERSICHERUNG ZU
„KONTAMINATION DURCH SCHADSTOFFE“

WAS IST „KONTAMINATION DURCH SCHADSTOFFE“?
Lebensmittel können Schadstoffe enthalten, die die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen. Diese können auf jeder Stufe von der Herstellung bis zum Verbrauch in die Lebensmittel gelangen. In der Tierproduktion spielen Futtermittel als Verursacher einer Belastung mit Schadstoffen eine wichtige Rolle. In der „Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln“ (Kontaminantenverordnung) und der “Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln“ (Rückstands-Höchstmengenverordnung) hat der Gesetzgeber für diese Schadstoffe Höchstgehalte in Lebensmitteln festgelegt. Daneben gibt es eine Vielzahl von EU- Verordnungen zu in Lebensmitteln unerwünschten Stoffen. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch routinemäßige amtliche Untersuchungen überprüft. Lebensmittel, die Schadstoffe beinhalten, die gegen diese Verordnungen verstoßen, dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Dabei muss keine amtliche Anordnung an den Produzenten (Landwirt) erfolgen. Sobald dieser Kenntnis von einer möglichen Kontamination (z.B. Verunreinigung bezogener Vorprodukte oder Futtermittel durch Schadstoffe) hat, ist er selber dafür verantwortlich, dass die möglicherweise belasteten Produkte nicht mehr in die Lebensmittelkette gelangen. Zu den wichtigsten Schadstoffgruppen, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind, zählen Dioxine (Sammelbezeichnung für verschiedene Umweltgifte), PCB (Polychlorierte Biphenyle, giftige chemische Verbindungen), Mykotoxine (Pilzgifte), Metalle (z.B. Blei, Cadmium) und polyzyklische aromatische WARUM IST DAS THEMA „KONTAMINATION DURCH SCHADSTOFFE“ DERZEIT IN ALLER MUNDE?
In der Vergangenheit sind immer wieder Fälle von Kontamination aufgetreten, bei denen Schadstoffe trotz umfangreicher gesetzlicher Regelungen und Kontrollen in die Nahrungskette gelangt sind: Im Januar 2012 wurde bei Routinekontrollen Chloramphenicol in Urinproben von Mastschweinen nachgewiesen. Die Anwendung von Chloramphenicol ist seit 1994 bei Lebensmittel liefernden Tieren innerhalb der Europäischen Union verboten. Die Schweine nahmen das Chloramphenicol über ein aus einer Allgäuer Molkerei stammendes belastetes Futtermittel auf. Das Chloramphenicol wurde im Labor der Molkerei als Chemikalie verwendet, unsachgemäß entsorgt und war so in das sogenannte Weißwasser gelangt, welches von einigen Schweinemästern verfüttert wird. Alle 26 ermittelten Betriebe mit insgesamt 28.500 Mastschweinen, die das belastete Futtermittel verwendet haben könnten, sind sofort gesperrt 1X1 DER TIERVERSICHERUNG ZU
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Auf Anordnung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durfte das Fleisch von Tieren, bei denen Chloramphenicol im Urin nachgewiesen wurde, nach den Vorgaben des Verbraucherschutzes nicht mehr in den Lebensmittelkreislauf gelangen. 11.900 Mastschweine mussten Im Zeitraum von 1999 bis 2010 wurden insgesamt sechs Futtermittelskandale mit dioxinbelastetem Futter aufgedeckt, die zu Sperrungen von landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland führten. Beim letzten Fall Ende Dezember 2010 wurden bei einer Routinekontrolle auf einem nordrhein-westfälischen Betrieb stark erhöhte Dioxinwerte in Eiern festgestellt. In der Folge waren - mit Schwerpunkt in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen – annähernd 6.000 Betriebe betroffen, weil nicht auszuschließen war, dass sie mit Dioxin belastetes Futtermittel bezogen hatten. Das Dioxin war über Mischfettsäuren, die nicht für die Lebens- und Futtermittelindustrie geeignet waren, in die Futtermittelverarbeitung gelangt. Dieser Dioxin-Skandal hat gezeigt, dass die Haftpflichtversicherungen der Futtermittelhersteller nur dann haften müssen, wenn die Tiere durch die Futteraufnahme so stark belastet sind, dass die Grenzwerte überschritten werden und zur Nahrungsmittelherstellung nicht mehr geeignet sind (Sachschaden). Sperrt die Veterinärbehörde den landwirtschaftlichen Betrieb hingegen „nur“ vorsorglich, entsteht kein reeller Sachschaden - folglich ist der durch die „Verdachtssperre“ entstandene Betriebsunterbrechungsschaden des Landwirts nicht über die Haftpflichtversicherung des Futtermittelherstellers versichert. Im Jahr 2002 gelangte der Giftstoff Nitrofen aus einer mit Pflanzengiften belasteten Lagerhalle über Futtergetreide in Bio-Fleisch und Bio-Eier. Zeitweilig waren 450 Betriebe bundesweit gesperrt, zehntausende Hennen und Puten wurden getötet. Vor allem Bio-Landwirte und -Hersteller waren betroffen. Nitrofen ist ein Unkrautvernichtungsmittel (Herbizid). Seit 1980 ist die Chemikalie in der Bundesrepublik verboten, seit der Wiedervereinigung auch in den neuen Bundesländern. Die Europäische Union hat Nitrofen 1988 für alle Mitgliedsstaaten verboten. In den 1990er Jahren gelangte PCB über belastete Siloanstriche und Bindegarn in das Futter von Milchkühen. PCB reicherte sich im Gewebe der Tiere an und wurde mit der Milch ausgeschieden. Die Milch der betroffenen Kühe durfte wegen zu hoher PCB-Werte nicht mehr vermarktet werden und musste monatelang als Sondermüll entsorgt werden. WO LIEGT DER ZUSAMMENHANG ZWISCHEN DER „KONTAMINATION DURCH SCHADSTOFFE“ UND
DER ERTRAGSSCHADENVERSICHERUNG (EVT)?
In der EVT für die Rinderproduktion ist die Gefahr „Beanstandung bei amtlicher Untersuchung auf Kontamination durch Schadstoffe“ in der Tarifvariante N bereits enthalten. In allen anderen Tarifen - auch in der EVT Schwein und Geflügel – ist sie nicht enthalten, kann aber als Zusatzrisiko eingeschlossen werden.
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„KONTAMINATION DURCH SCHADSTOFFE“

ZAHLT DIE TIERSEUCHENKASSE?
Da es sich bei der Kontamination durch Schadstoffe nicht um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, leistet die Tierseuchenkasse keine Entschädigung. Die betroffenen Betriebe erhalten für ihre Produkte keine Freigabe als Lebensmittel. Die kontaminierten Tiere müssen geschlachtet und entsorgt werden.

Source: http://www.ruv.de/de/download/produkte/firmenkunden/pdf/1x1_tiervers-kontamination-schadstoffe.pdf

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