Positiv- / negativlist für supplemente

Liste der erlaubten Substanzen der SNBF (gültig ab 1. September 2013)

Vitamine (natürlich und synthetisch hergestellt)
Proteine / Aminosäuren
Fette / Fettsäuren
Milchprotein (Casein, Lactalbumin, Whey Protein) Alle pflanzlichen und tierischen Fette und Fettsäuren Carotinoide; Beta-Carotin, Lutein, Lycopin, Zeaxanthin Fleisch Protein, Ei-Albumin Pflanzliche Proteine wie: Soja-, Kartoffel-, Weizen Pflanzliche Substanzen
Beta Sistosterol, Gamma Oryzanol, Smilax, Saw Palmetto, Yohimbe, Tribulus terrestris, Ginseng (Panax Ginseng, Sibirischer Ginseng) Isoflavone, Phenole, Sulfide, Sterine, Saponine etc. Mineralstoffe / Spurenelemente (alle Verbindungen) L-Histidin
Andere Substanzen
Kreatin (Monohydrat, Pyruvat, Kre-Alkalin) Kohlenhydrate (alle Arten)
Fettbinder / Lipasehemmer / Kohlenhydratblocker
Litramine, Chitosan, Orlistat Paya Konjak Tuber etc. Stärkungsmittel
Wie Strath, Vita Buerlecithin, Ginsana etc.
Fragen zur Liste der erlaubten Substanzen an Christian Henseler
Diese Liste wird laufend aktualisiert; die jeweils gültige Version ist im Internet unterzu finden, oder beim SNBF-Sekretariat zu beziehen.
Achtung:
- Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
- Die Einnahme eines Supplements liegt immer in der Verantwortung des Athleten!
- Auch erlaubte Substanzen können in hohen Dosierungen gesundheitliche Probleme verursachen!
- Produkte aus dem Ausland (Internet-Bestellungen) bergen ein hohes Risiko von Verunreinigungen. Diese können zu positiven Doping-Test-
Resultaten führen!

Liste der verbotenen Substanzen der SNBF (gültig ab 1. Sepbember 2013)
Substanzen und Methoden, deren Einsatz während der letzten 7 Jahre verboten ist
Anabolika

a. Exogene AAS (werden natürlich im Körper nicht hergestellt) und andere Wirkstoffe mit ähnlicher chemischer Struktur oder ähnlichen biologischen b. Endogene AAS (können vom Körper natürlicherweise hergestellt werden) wie z.B. DHEA, Testosteron c. Und deren Metabolite und Isomere (Prohormone) gemäss Dopingliste des IOC 2. Andere anabole Wirkstoffe schliessen ein, sind aber nicht beschränkt auf: Clenbuterol, Tibolon, Zeranol, Zilpaterol
Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Wirkstoffe (eingeschlossen andere Wirkstoffe mit ähnlicher chemischer Struktur oder
ähnlichen biologischen Wirkungen sowie ihre Releasingfaktoren)

1. Wirkstoffe, die die Erythropoiese stimulieren (z.B. Erythropoetin (EPO), Darbepoieting (dEPO) und andere 2. Choriongonadotropin (CG) und luteiniserendes Hormon (LH) nur für Männer verboten 3. Insulin 4. Corticotropine 5. Wachstumshormon (HGH), insulinähnliche Wachstumsfaktoren (z. B. IGF-1), Mechano-Wachstumsfaktoren (MGF’s), von Blutplättchen abstammende Wachstumsfaktoren (PDGF), fibroblastische Wachstumsfaktoren (FGF), endothel-vaskuläre Wachstumsfaktoren (VEGF), hepatozytische Wachstumsfaktoren (HGF), wie auch alle anderen Wachstumsfaktoren, die in Muskeln, Sehnen oder Bändern die Proteinsynthese/Proteinabbau, die Gefässbildung, die Energienutzung, die Regenerationskapazität oder den Wechsel des Fasertyps beeinflussen. 6. Von Bluttplättchen stammende Präparate, die intramuskulär verabreicht werden Ausnahme für Frauen: Ovulationshemmer (Anti-Baby-Pille)
Beta-2-Antagonisten
1. Alle Beta-2-Antagonisten, einschliesslich Ihrer optischen D- und L-Isomere, sind verboten
Hormonantagonisten und -modulatoren
1. Aromatasehemmer 2. Selektive Modulatoren der Östrogenrezeptoren 3. andere antiöstrogene Wirkstoffe 4. Wirkstoffe, die die Funktion von Myostatin verändern
Blutdoping und Gendoping
1. Verabreichung von Blut, roten Blutkörperchen, Plasma oder andere Blutbestandteilen zur Leistungssteigerung, ist verboten 2. Die nicht medizinisch indizierte Verwendung von Zellen, Genen, Bestandteilen von Genen oder der Modulation der Genexpression, ist verboten

Sperrung bei Verstoss gegen diese Regelung = 7 Jahre!

Substanzen und Methoden, deren Einsatz während vier Monaten vor der Wettkampfteilnahme verboten ist


Diuretika und andere maskierende Wirkstoffe (und andere Wirkstoffe mit ähnlicher chemischer Struktur oder ähnlichen
biologischen Wirkungen)

1. Maskierende Wirkstoffe sind verboten. 2. Diuretika sind verboten: alle chemischen und/oder rezeptpflichtigen Präparate ausser Drospirenon, Pamabrom
Stimulanzien
Mittel zur Beschleunigung des Stoffwechsels, wie Amphetamine, Kokain, Ephedrin, Pseudoephedrin, Methylephedrin, Ma Huang (Ephedra) ect. und andere
Wirkstoffe mit ähnlicher chemischer Struktur oder ähnlicher chemischer Wirkung
Ausnahme: Grippe- und Erkältungsmittel zur kurzfristigen Behandlung der entsprechenden Erkrankung.
DMAA, auch 1,3-Dimethylamylamin oder GERANIUM genannt, ist verboten.
Erlaubt sind: Bupropion, Koffein, Phenylephedrin, Phenylpropanolamin, Pipradrol, Synephrin, DMAE


Glukokortikoide
Alle Glukokortikoide bei oraler, rektaler, intravenöser oder intramuskulärer Anwendung, Ausnahmen nur auf ärztliche Verordnung.
Öl Injektionen
Injektion von ölhaltigen Substanzen zwecks Volumenvergrösserung in die Muskulatur Sperrung bei Verstoss gegen diese Regelung = 2 Jahre!

Spezielle Regelungen

Generell verboten: Alle Implantate mit Ausnahme von Brustimplantaten bei Frauen
Chemische und physikalische Manipulationen, Verweigerung des Dopingtests
Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulationen mit dem Ziel, die Dopingtests zu manipulieren
Am Wettkampftag verboten:
Narkotika
z.B. Diamorphin (Heroin), Methadon, Morphin

Cannabinoide
z.B. Haschisch, Marihuana

Jeglicher Konsum von legalen oder illegalen Drogen mit Ausnahme von: Nikotin, Alkohol bis 30 g pro Tag
Sperrung bei Verstoss gegen diese Regelung:
Implantate: bis zu deren Entfernung
Manipulation/Verweigerung des Dopingtests: 7 Jahre
Am Wettkampftag verboten: Ausschluss vom Wettkampf
Spezielle Weisungen
Werden verbotene Substanzen oder Methoden aus medizinisch indizierten Gründen verwendet, muss dies am Dopingtest durch ein ärztliches Zeugnis belegt und bereits
bei der Anmeldung zum Wettkampf, bzw. spätestens vor der Untersuchung dem Tester und dem anwesenden SNBF-Funktionär mitgeteilt werden.
Einzelne Substanzen sind auch bei ärztlicher Verordnung strikte verboten. Die Dopingkommission der SNBF (Christian Henseler) entscheidet in diesem Fall über die
Teilnahme des Athleten.
Die offizielle Dopingliste des IOC, welche die Grundlage für die Dopingliste der SNBF bildet, kann im Internet unheruntergeladen werden.

Ebenfalls findest Du auf der gleichen Homepage eine Liste der erlaubten Medikamente. Zwei Wochen vor dem Wettkampf dürfen nur diese Medikamente eingenommen
werden, um Krankheiten zu behandeln. Ausnahmen nur auf ärztliche Verordnung mit Zeugnis.
Bei Fragen zu dieser Liste wende Dich bitte an Christian Henseler

Source: http://www.snbf.ch/images/snbfcontent/documents/2013-10-22_Dopingliste_SNBF_September_2013.pdf

Microsoft word - soma-satzung_13112009.doc

des FC 1945 Ober-Rosbach – SOMA e.V . beschlossen von der Gründungsversammlung am 13.11.2009 in Rosbach. § 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR (1) Der Verein führt den Namen FC 1945 Ober-Rosbach – SOMA - mit dem Namenszusatz (2) Sitz des Vereins ist in 61191 Rosbach (3) Die Geschäftsstellenadresse ist mit der des jeweiligen 1. Vorsitzenden identisch (4) Das Geschäftsjahr ist das Kalende

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