090_092 kollektivversicherung

Mauerblümchen, aufwachen!
Die Kollektivversicherung, das unbekannte Wesen. Zweieinhalb Jahre nach deren Einführung fristet dieser Weg der betrieblichen Altersvorsorge noch immer ein Schattendasein. Zudem besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf seitens der Politik.
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KOLLEKTIVVERSICHERUNG
Die zweite Säule ruht in
ist rund jeder sechste Erwerbstätige.
Somit ergäbe sich für die Assekuran-
ALBERT MAGRITZER, Helvetia Versicherungen AG
gen wächst jährlich zweistellig.“ Dortist die BKV ein durchaus erwünschtes Zeitgleich mit der Umsetzung der
Peter Prandstätter, Geschäftsführer der DIE BKV ALS LADENHÜTER
„Vor allem sind die Assekuranzen in der Doch in den vergangenen zweiein-
Ruhe“, so der BAV-Experte, „der Stein „Der Verbreitungsgrad ist deshalb
leistung im Alter. „In Zeiten volatiler FONDS exklusiv
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KLARE REGELN, MEHR FLEXIBILITÄT
Und es gibt noch mehr zu tun, Vater Staat muss eine
Schneise durch den Paragrafendschungel schlagen. Prand- FONDSMAGAZIN Verlagsgesellschaft m.b.H.
stätter wird deutlich: „Ob BAV im Allgemeinen oder die Kollektivversicherung konkret, rechtlich ist das alles viel zu Tel.: +43 1 713 70 50, Fax: DW 40ISDN: +43 1 713 71 61, holpriges Terrain. Der Arbeitgeber muss einfach zu viele Hürden nehmen.“ Die zweite Säule werde nur dann zum Gassenhauer, wenn sie einfach, verständlich und flexibel zu So mahnt die Branche seit langem die Erweiterung der
BKV auf Beamte und Vertragsbedienstete sowohl auf Bun-
des-, Landes- als auch Gemeindeebene an. Das betreffeimmerhin knapp eine halbe Million Österreicher. Helfen könnte auch, wenn man das laut Ralph Felbinger „zuschwammige Gesetz“ klarer formulierte. „Es herrscht einfach noch Verwirrung, wer einsteigen darf und wer draußen bleiben muss.“ Ergänzend fordert der VVO die völlige Gleichstellung der Rahmenbestimmungen zur d.faqtor: Mario Groschner, Mitko JavritchevCoverfoto: Johannes Ifkovits Übertragung der direkten Leistungszusage auf die BKV mit den Bestimmungen, die für Pensionskassen gelten.
Auch die Zahlung variabler, bedingter Beiträge wie auch die Gehaltsumwandlung in Form der Bezugsverwendung Martin Diekmann, Alexander Endlweber, Daniel sollte für alle bestehenden Formen kollektiver Altersvor- Evensen, Bettina M. Gordon, Thomas Grüner, Mag.
Linda Kappel, Andreas Meißner, Wolfgang Regner,Mag. Thomas Riemer, Kay Schelauske, Heinz-JosefSimons, Friedrich A. Wanschka Gebetsmühlenartig wiederholen die Versicherungsbran-
che wie auch führende BAV-Experten zudem ihre Forde-
BILDREDAKTION UND LIFESTYLEYasmin El Mohandes rung nach einer flexiblen, unbürokratischen Wechselmög-lichkeit von einer Pensionskasse in die BKV. Das geht bisher nur unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungs- frist. Gerade nach dem jüngsten Börsendesaster dürfte sich mancher nach einer Garantierente sehnen. Wer allerdings Mag. Danja Bauer (Tel.: +43 1 713 70 50-13) sein Kapital individuell übertragen möchte, muss bis zum Harald H. Schlichtinger (Tel.: +43 1 713 70 50-14) Rentenantritt warten. Felbinger kann sich eine Stichtags- lösung vorstellen: „Mit einem bestimmten Alter, etwa zehn, 15 Jahre vor der Pension, könnte man diese Option anbieten.“ Nicht zuletzt sollte man diese Konstruktion im Sinne eines stürmischen Wirtschaftslebens beweglicher ge- stalten. Peter Prandstätter schlägt vor: „Geht’s der Firma gut, muss der Dienstgeber auch einmal das Fünffache ein- zahlen können. Im Gegenzug würden die Beiträge vorüber- gehend ausgesetzt, wenn es jenseits der schwarzen Nullgeht.“ FONDS exklusiv-Ausgabe 01/2008ÖAK-geprüfte Druckauflage: 35.000 Die Experten sind sich einig. Eine Vereinfachung und
Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen würde den
dringend notwendigen Beitrag zu einer Verbreiterung der zweiten Säule und damit zur Entlastung des im Sinkflug be- griffenen staatlichen Pensionssystems leisten. Magritzerbringt es auf den Punkt: „Für uns, die Versicherungswirt- HINWEISAllen Artikeln, Empfehlungen, Charts und Tabellen liegen Informationen zugrunde, die schaft, wie auch die Arbeitnehmer müsste das alles viel die Redaktion für vertrauenswürdig hält, eine Haftung für deren Richtigkeit kann die schneller gehen.“ Dann wird aus dem Mauerblümchen Redaktion jedoch nicht übernehmen. Jeglicher Haftungsanspruch muss daher grund- sätzlich abgelehnt werden. Die in FONDS exklusiv gemachten Angaben dienen der vielleicht doch noch eine strahlende Schönheit.
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Gambia: Psychiatrische Versor- gung Auskunft der SFH-Länderanalyse Einleitung Wir gehen aufgrund Ihrer Anfrage vom 17. Juni 2008 von folgendem Sachverhalt aus: Herr T. aus Gambia stammt aus einer eher armen Familie und stellte in der Schweiz ein Asylgesuch. Er heiratete im Jahr 2004 eine Schweizer Bürgerin. Im April 2004 wurde er erstmals (für zwei Monate) psychiatrisch hospita

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